Neue Coronaschutzverordnung gültig ab 13.01.2022

12. Januar 2022 | Allgemein | 0 Kommentar(e)

Sehr geehrte Sportkameraden,

anbei die neue Corona-Schutzverordnung mit Fokus auf den Sport.

Für die Sportausübung im Freien gilt weiterhin die 2G Regel. In Warteschlangen oder bei Versammlungen im Freien gilt wieder die Maskenpflicht.

Beim Sport in Innenräumen gilt die 2G+Regel. Zutritt zu den Sportstätten haben nur Personen die vollständig geimpft oder genesen sind und die zusätzlich über einen negativen Testnachweis (Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR-Test nicht älter als 48h) verfügen.

Anstelle eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle kann auch ein vor Ort beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, z.B. vom Trainer oder Übungsleiter vor dem Training. Dieser Test gilt dann aber nur für das konkrete Angebot. Er gilt nicht für andere Einrichtungen. Die Aufsichtsperson kann keinen Testnachweis ausstellen.

Für Personen, die vollständig immunisiert sind und zusätzlich eine Booster-Impfung erhalten haben, entfällt die zusätzliche Testpflicht. Dies gilt ebenso für Personen, die vollständig immunisiert sind und in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Änderungen können jederzeit eintreten. Bitte halten Sie sich weiterhin auf dem laufenden und bleiben Sie gesund.

Ihr
BKV-Iserlohn